Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB



1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Unternehmen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen sowie deren Vergütung festgehalten werden (Leistungsverzeichnis). Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens als angenommen, sofern das Unternehmen nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Unternehmens für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Unternehmen ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Unternehmens, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Unternehmens. Kostenvoranschläge des Unternehmens sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird das Unternehmen auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde/die Kundin nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht.

5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Das Unternehmen und hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden/die Kundin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden/die Kundin als auch auf dessen/deren Geschäftsverbindungen. Das Unternehmen kann nur schriftlich und von dem Kunden/der Kundin selbst, nicht aber von dessen/deren Erfüllungsgehilfen, von dieser Schweigepflicht entbunden werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Unternehmens (z.B. Ideen, Konzepte, Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Unternehmens. Der Kunde/die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Unternehmen darf der Kunde/die Kundin die Leistungen des Unternehmens nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Unternehmens durch den Kunden/die Kundin sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers/der Urheberin zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Unternehmens, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Unternehmens erforderlich. Dafür steht das Unternehmen dem Urheber/der Urheberin eine gesonderte Vergütung zu.

7. Kennzeichnung
Das Unternehmen ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Unternehmen und allenfalls auf den Urheber/die Urheberin hinzuweisen, ohne dass dem Kunden, der Kundin dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Unternehmens sind von dem Kunden/der Kundin zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt. Der Kunde/die Kundin wird insbesondere die rechtliche, v.a. des Wettbewerbs und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Unternehmerleistungen überprüfen lassen. Das Unternehmen veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde/die Kundin zu tragen.

9. Termine
Das Unternehmen bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden/die Kundin allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm/ihr gesetzlich zuständigen Rechte, wenn dem Unternehmen eine angemessene Nachfrist gewährt wurde. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an das Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei den Kundinnen des Unternehmens – entbinden das Unternehmen jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10. Zahlung
Rechnungen des Unternehmens sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Der Kunde, die Kundin darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde/die Kundin hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch das Unternehmen schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch das Unternehmen zu. Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens beruhen.

12. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Unternehmen vorgeschlagenen Leistungen ist ausdrücklich der Kunde/die Kundin verantwortlich. Insbesondere wird eine vom Unternehmen vorgeschlagene Maßnahe erst dann freigegeben, wenn der Kunde/die Kundin sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden/die Kundin erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Kunde/die Kundin hat dem Unternehmen somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Unternehmen entstehen.

13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und dem Unternehmen und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.